MPU wegen Alkohol 

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5 Basierend auf 101 Nutzerbewertungen

Aufforderung zur MPU wegen Alkohol

Viele Betroffene sind nach einer Aufforderung zu MPU wegen Alkoholkonsum überfordert. Nicht selten sind Fehlinformationen in Internetforen oder im Freundeskreis der Grund dafür. Häufig sprechen Betroffene bereits über Abstinenz, obwohl diese nicht wirklich notwendig ist. Im schlimmsten Fall hat man bereits 12 Monate Abstinenznachweise, die für die MPU aber wertlos sind.

Jeder Fall muss immer einzeln analysiert werden. Mit Hilfe der Beurteilungskriterien kann man dann abwägen, ob man bspw. mit kontrolliertem Trinken oder mit Abstinenznachweisen zur MPU geht, um ein positives Ergebnis nicht zu gefährden. Wir klären in unserer Beratung, mit welcher Herangehensweise die MPU machbar ist.

Abstinenznachweise

Abstinenznachweise

Ist aufgrund Ihres Alkoholkonsums ein Abstinenznachweis über 12 Monate notwendig? Wir prüfen gemäß der Beurteilungskriterien.

kontrolliertes

Kontrolliertes Trinken

Ist es Ihre erste Fahrt unter Alkoholeinfluss und reicht das kontrollierte Trinken als Strategie für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis?

Leberwerte

Leberwerte

Ob Sie in Ihrem Fall anhand von Leberwerten Ihren kontrollierten und moderaten Alkoholkonsum untermauern müssen, sagen wir Ihnen.

Professionelle Vorbereitung
erhöht Bestehensquote

Die Statistik der BASt spiegelt ungefähr auch unsere Erfahrungen, mit den Anlässen, die zu einer MPU Vorbereitung führen, wieder. Obwohl viele unserer Kunden mit einem Promillewert von über 2‰ zur Vorbereitung kommen, können wir aufgrund der professionellen Vorbereitung hohe Erfolgsraten verzeichnen. Ob zum ersten Mal auffällig oder wiederholt – mit einer gezielten Vorbereitung schaffen auch Sie die MPU.

700+

positive Gutachten durch unsere Beratung

Über 700 Kunden haben in den letzten fünf Jahren Ihre MPU wegen Alkohol nach einer Vorbereitung bei uns bestanden

80%

ohne Abstinenznachweise – mit Leberwerten

auch schwierige Fälle, wo sich viele Berater den Kopf zerbrechen, haben wir ohne 12 monatige Abstinenz erfolgreich gelöst

98%

Erfolgsrate nach unserer intensiven Vorbereitung

Nach einer erfolgreichen MPU Vorbereitung bei der BFK erhöhen Sie auch Ihre Chance auf eine erfolgreiche MPU

Expertise

Unseren hohen Standards halten wir durch kontinuierliche Schulungen und Weiterbildungen durch einen der erfahrensten Verskehrspsychologen.

Dr. Fritz Meyer-Gramcko.

99% unserer Kunden-
lieben unsere MPU Beratung

Über 500 Klienten vertrauen jährlich auf unsere 30-jährige Erfahrung in der MPU Beratung – mit sehr gutem Erfolg. Werden Sie auch ein zufriedener Kunde mit einer positiven MPU.

Bewertet mit 5 von 5 Sternen basierend auf 101 Kundenrezensionen.

Buchen Sie jetzt – was für Sie am besten ist.

Erstgespräch

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Eine professionelle MPU Vorbereitung ist sinnvoll

Wir bieten Ihnen eine fachlich fundierte, verkehrspsychologische MPU-Vorbereitung in Form von verkehrstherapeutischen Maßnahmen an.

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Beratungsablauf
bei der BfK MPU Köln

Wir beraten bur einzeln – nicht in Gruppen. So konzentrieren wir uns nur auf Sie!

Das kostenlose Erstgespräch (+30 Min.)
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Sie stellen Ihre individuellen Fragen persönlich Vorort.
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Wir kalkulieren eine transparente Kostenübersicht.
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Wir analysieren Ihren Fall und besprechen das Beratungskonzept .
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Wir klären organisatorische und behördliche Erfordernisse.
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Wir sagen Ihnen, welche Strategie realistisch und sinnvoll für Sie ist.
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Wir leiten die geeigneten Schritte für einen schnellen Start ein.
MPU Beratung

Nachdem wir Sie und Ihre persönliche Situation in unserer ausführlichen MPU Erstberatung kennengelernt haben, erstellen wir ein individuelles Konzept für Ihre Sachlage. Hierzu zählt auch die Kommunikation mit Behörden. Um die Analyse und Beschaffung sämtlicher schriftlicher Unterlagen kümmern wir uns im behördlichen Teil. Das betrifft unter anderem:

  1. Ihre Führerscheinakte
  2. Auszüge aus dem Fahreignungsregister
  3. Eventuell vorhandenes MPU Gutachten
  4. Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden
  5. Antrag auf Löschung nach 10 Jahren
  6. Fristverlängerung bei Bedarf
  7. Sperrfristverkürzung

Im medizinischen Teil unserer MPU Beratung unterstützen wir Sie bei eventuell notwendige medizinische Maßnahmen.

  1. Analyse ihrer vorhandenen medizinischen Befunde
  2. Festlegung eines für Sie angepassten Abstinenzkontrollprogramms
  3. Überweisung zur Kontrolluntersuchungen bei Vorliegen von Krankheiten die Fahreignungs-relevant sind.
  4. Medikamente (einstellen, ändern)

Wir helfen Ihnen, ein bewusstes Verhalten zu Ihrer Verhaltensauffälligkeit im Straßenverkehr zu entwickeln und zu festigen. Wir  erarbeiten gemeinsam mit Ihnen nachhaltige Handlungsstrategien, die den Rückfall in alte Verhaltensmuster verhindern.

MPU-Vorbereitung
  • Aufklärung über den Ablauf einer MPU wegen Drogenkonsum: Was wird von Ihnen dort erwartet und warum?
  • Festlegung der Therapieziele: Wo stehen Sie heute, wo wollen Sie hin?
  • Ausführliche Drogenanamnese und therapiebegleitete Diagnostik:
    Wie kam es zu Ihrer Drogenauffälligkeit?
    Wie hat sich der Drogenkonsum in Ihrem Leben entwickelt?
    Welche persönlichen und situativen Bedingungen haben dabei eine Rolle gespielt?
    Welche Motive haben zum Konsum geführt? Welche Beurteilungskriterien  zur Überprüfung Ihrer Fahreignung kommen für Sie in Betracht?
  • Wird Drogenabstinenz bereits vor Beginn der Verkehrstherapie eingehalten? (Ermutigung zur Drogenabstinenz)
  • Einsatz von Methoden, um die Therapieziele zu erreichen und langfristig umsetzen zu können.
  • Strategien zur Rückfallprophylaxe
  • Allgemeine Vermittlung von Informationen zu den Wirkungen von Drogen auf die Gesundheit und auf die Fahrtüchtigkeit
Kosten & Dauer

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen in erfolgreicher MPU Vorbereitung können wir die Beratungskosten bereits im Erstberatungsgespräch kalkulieren. In der Regel reichen 10-20 Beratungssitzungen – für eine mittelschwere Sachlage – in zeitlichem Abstand voneinander aus. Sie erhalten von uns die Übersicht aller voraussichtlichen Kosten, die bis zum Wiedererhalt Ihres Führerscheins auf Sie zukommen. Die Beratungskosten liegen bei etwa 1.000€ und 2.500€.

In der Regel benötigen wir etwa drei Monate, um Sie auf die MPU vorzubereiten. Im Optimalfall haben Sie bis dahin den Antrag gestellt, sodass wir uns nur noch auf die MPU Vorbereitung konzentrieren können. Terminlich können wir uns nach Absprache flexibel auch am Wochenende und in den Abendstunden nach Ihnen richten.

Garantie

Ihr MPU Gutachten ist trotz der Vorbereitung bei uns negativ ausgefallen? Dann beraten wir Sie weiterhin auf Ihre MPU vor. Garantiert!

Denn auch in diesen seltenen Fällen sind wir davon überzeugt, dass Sie bei uns in den besten Händen sind.

Wir gehen konzentriert auf die Punkte ein, die zur negativen Beurteilung geführt haben und motivieren Sie nachhaltig für einen erfolgreichen zweiten Anlauf. Wir beraten Sie so lange, bis Sie Ihre Fahrerlaubnis zurück haben – ohne zusätzlichen Aufpreis. Garantiert.

MPU wegen Alkohol – eine Vorbereitung?

MPU Anordnung wegen Alkohol 

Etwa ein Drittel aller MPU Anordnungen betrifft alkoholauffällige Fahrer, die in der Regel

  • mehrfach ab 0,5 Promille oder
  • mit 1,6 Promille bzw. Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,8 mg/l

und mehr im Straßenverkehr aufgefallen sind.

Durch einen überhöhten Blutalkoholspiegel sinkt die Fahrtüchtigkeit. In der Konsequenz steigen die Risikofaktoren für selbstverschuldete und schwerwiegende Unfälle. Statistischen Datenerhebungen der Bundesanstalt für Straßenwesen belegen die hohe Wahrscheinlichkeit für Verkehrsunfälle – auch mit Todesfolge – unter Alkoholeinfluss. Besonders bei jungen, männlichen Fahrern zwischen 21 und 24 ist der Anteil der Fahren mit Alkoholeinfluss unter den Unfallbeteiligten hoch. Wie die Grafik zeigt, verliert der Mensch bereits bei relativ wenig Alkoholkonsum die Fähigkeiten, ein Fahrzeug zu steuern, wodurch mit höherem Promillewert das Unfallrisiko stark ansteigt.

Wenn also bei weitaus geringeren Mengen als 1,6 ‰ die Fahrtüchtigkeit verloren geht, wie gefährlich ist es dann, mit einem Promillewert von über 1,6 am Straßenverkehr teilzunehmen? Das ist also der Grund, weshalb die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU wegen Alkoholkonsum am Steuer anordnet.

MPU wegen Alkoholkonsum am Steuer – was tun?
Vermeiden Sie weitere Fehler! Sie haben wahrscheinlich die Fahrerlaubnis entzogen bekommen oder sind auf dem Weg dorthin. Sie sollten jetzt fachlichen Rat hinzuziehen, damit die Dinge nicht noch schlimmer werden. Abhängig davon, unter welchen Umständen und mit welchem Promillewert Sie aufgefallen sind, können wir Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.

Auswirkungen durch den Alkohol

In erster Linie nimmt die Leber Schaden. Sie ist für den Abbau des Alkohols verantwortlich und vom übermäßigen Alkoholkonsum besonders stark betroffen.

Typische Folgen von Alkoholmissbrauch sind Verfettung und Verhärtung der Leber, was im Endstadium zur Leberzirrhose (Schrumpfleber) führt.

ab 0,30%
Sehleistung, Konzentration und das Urteils- bzw. Reaktionsvermögen lassen bereits nach. Die Risikobereitschaft steigt.
ab 0,80%

Ausgeprägte Konzentrationsschwäche, verminderte Sehfähigkeit, Euphorie, zunehmende Enthemmung, Selbstüberschätzung

ab 0,100%

Erhebliche Konzentrationsschwächen und Beeinträchtigungen der Motorik. Deutliche Überschätzung der eigenen Fähigkeiten, Orientierungslosigkeit, Verwirrtheit, Gleichgewichtsstörungen

Schreiben Sie uns einfach über Whatsapp

Mehrere Szenarien führen zu einer MPU wegen Alkoholkonsum

Es muss nicht immer ein Strafgericht eine Entziehung der Fahrerlaubnis aussprechen. Auch die Führerscheinstelle kann dies tun, wenn bspw. ein Verkehrsteilnehmer wiederholt mit mehr als 0,5 Promille im Straßenverkehr aufgefallen ist. Diese Regel gilt also nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und sogar für Fußgänger.

Wenn die Führerscheinstelle Grund zur Annahme hat, dass ein Verkehrsteilnehmer aufgrund einer gewissen Alkoholgewöhnung sowie einem leichtfertigen Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr nicht zum Führen eine Fahrzeugs geeignet ist, kann sie eine MPU anordnen, um die Fahreignung zu prüfen.

Auswirkungen bei

wird das Betäubungsstadium erreicht. Der Körper reagiert kaum noch und bewegt sich unkoordiniert. 

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Bedenken der Fahrerlaubnisbehörde

Durch einen überhöhten Blutalkoholspiegel sinkt die Fahrtüchtigkeit. In der Konsequenz steigen die Risikofaktoren für selbstverschuldete und schwerwiegende Unfälle. Die statistischen Datenerhebungen von TÜV und Rettungsdiensten belegen die hohe Wahrscheinlichkeit für tödlich ausgehende Unfälle unter Alkoholeinfluss.

Daher spielt es keine Rolle, mit welchem Verkehrsmittel man erwischt wurde, sondern, dass man eine Gefahr für den Straßenverkehr war und man das Trinken überdenken sollte.

über 2‰ = Abstinenz?

Nicht unbedingt. Natürlich ist eine Blutalkoholkonzentration von über 2 Promille sehr hoch. Allerdings kann man nicht pauschal sagen, ob eine Abstinenz von 12 Monaten notwendig ist. Wenn es sich jedoch um eine Wiederholungstat handelt, dann ist die Abstinenz auf jeden Fall notwendig für eine positive MPU.

Häufig gestellte Fragen & Antworten rund um das Thema MPU wegen Alkohol

Es stellen sich viele Fragen, wenn man zur MPU muss. Wir beantworten Ihnen einige Fragen, die oft gestellt werden.

Das hängt von vielen Faktoren ab:

  • muss eine Abstinenz nachgewiesen werden?
  • hat eine stabile Verhaltensveränderung stattgefunden?
  • wann war der Vorfall?

Man kann die Frage also nicht pauschal beantworten. Eine Vorbereitung kann aber unter bestimmten Umständen etwa 4-6 Wochen dauern.

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Das hängt vom Fall ab. Wir beraten Sie bis zur bestandenen MPU. Einen Preis können wir erst nach Einsicht Ihrer Unterlagen nennen.

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Fahren unter Alkoholeinfluss

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Menschen unter Alkoholeinfluss auffällig werden. Eine Alkoholproblematik kann unterschiedliche Ausprägungen haben: Einfacher Trink-Fahr-Konflikt bei ansonsten weitgehend, angepasstem Alkoholkonsum ohne gravierende soziale oder gesundheitliche Folgen bis hin zu einer Alkoholabhängigkeit. Nachfolgend soll in Anlehnung an den Begutachtungsleitlinien und den Beurteilungskriterien, jedoch stark verkürzt, erläutert werden, welche Indikatoren zu den Kriterien der A-Hypothesen es gibt.

Ein Gutachter bei der MPU muss also versuchen das Ausmaß der Alkoholproblematik zu ermitteln. Auf der Basis einer diagnostischen Einordnung werden die vom Klienten geschilderten Veränderungen bewertet und es kommt zu einer prognostischen Einschätzung seitens des Gutachters.

Hypothese A1

Es liegt eine Alkoholabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel suchttherapeutisch unterstützte Problembewältigung hat zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt.

Kriterien für das Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit

  • Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren.
  • Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums.
  • Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums
  • Nachweis einer Toleranz.
  • Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums,
  • Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen, wie Leberschädigung durch exzessives Trinken, depressive Verstimmungen infolge starken Substanzkonsums oder drogenbedingte Verschlechterung kognitiver Funktionen.

Kriterien für eine angemessene Problembewältigung

Damit eine MPU in unter diesen Gegebenheiten positiv ausfällt, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Die Abhängigkeit wurde mit suchttherapeutischer Unterstützung überwunden. Nach der Therapie müssen Abstinenznachweise von mind. 12 Monaten vorhanden sein. Weiterhin muss der Klient einsehen, dass er eine Alkoholkrankheit hatte und eine Motivation, dauerhaft und lebenslang ohne Alkohol zu leben. Es muss begründet werden, dass die Alkoholabstinenz stabil ist und durch rückfallvermindernde Maßnahmen und das soziale Umfeld gestützt wird.

Hypothese A3

Es lag eine Alkoholgefährdung vor, die sich in gesteigerter Alkoholgewöhnung, unkontrollierten Trinkepisoden oder ausgeprägtem Entlastungstrinken äußerte. Der Klient hat aufgrund eines angemessenen Problembewusstseins sein Alkoholtrinkverhalten ausreichend verändert, sodass von einem dauerhaft kontrollierten Alkoholkonsum ausgegangen werden kann.

Kriterien für das Vorliegen einer Alkoholgefährdung

Alkoholgefährdung liegt vor, wenn eine erhöhte Alkoholgewöhnung, welche wiederholt und gesundheitsbelastend über einen längeren Zeitraum festgestellt wird. Es lagen eine überdurchschnittlich gesteigerte Alkoholtoleranz und/oder unkontrollierte Trinkepisoden vor. Persönliche, nicht-soziale Trinkmotive, bzw. ausgeprägtes Entlastungstrinken, sind erkennbar.

Einige dieser Kriterien müssen erfüllt sein, damit man von Alkoholgefährdung sprechen kann:

  • eine Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 ‰
  • Trunkenheitsfahrt unter 1,1 ‰, die jedoch auf Restalkohol zurückzuführen ist
  • Trunkenheitsfahrten mit über 1,1 ‰ ohne ersichtliche Beeinträchtigungen (lange unauffällige Fahrtstrecke)


Konsummotive können bspw. depressive Verstimmung, Wut, Angst oder Ärger sein. Der Klient ist in euphorischen Stimmungszuständen von unkontrolliertem Alkoholkonsum geprägt oder nutzt den Alkohol, um Defizite im sozialen Verhalten zu kompensieren (Steigerung des Selbstwertgefühls). Auch Schicksalsschläge wie Tod oder Krankheit innerhalb der Familie können zum Anstieg des Konsums geführt haben.

Kriterien für eine angemessene Problembewältigung

Ein Alkoholverzicht ist für eine positive Prognose zwar nicht notwendig, allerdings muss eine angemessene Problembewältigung durch ein stabil reduziertes Alkoholtrinkverhalten über eine Dauer von mehreren Monaten gekennzeichnet sein. Dies kann bspw. durch das Erbringen von Leberwerten unterstützt werden. Weiterhin muss eine Einsicht in das frühere Trinkverhalten bestehen. Ein kontrolliertes Trinken ist bei jedem (nunmehr reduzierten) Trinkanlass zwingend erforderlich. Durch den reduzierten Konsum von Alkohol findet eine neue Lebensgestaltung statt, die man auch über einen Zeitraum erprobt und gelebt hat.

Hypothese A2

Der Klient ist nicht dauerhaft in der Lage, mit Alkohol kontrolliert umzugehen. Er verzichtet deshalb konsequent und stabil auf den Konsum von Alkohol.

Kriterien für das Vorliegen eines Alkoholmissbrauchs

Missbrauch liegt vor, wenn ein Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen eines Kraftfahrzeuges und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits alkoholabhängig zu sein. Es muss jedoch ein fortgesetzter Alkoholkonsum trotz erkennbarer nachteiliger negativer Konsequenzen vorliegen, welche das Leben in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt haben.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit man von Alkoholmissbrauch sprechen kann:

  • wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss – unter unzulässig hoher Alkoholwirkung (unabhängig von der Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK))
  • nach einmaliger Fahrt unter hoher Alkoholkonzentration (ohne weitere Anzeichen einer Alkoholwirkung),
  • wenn aktenkundig belegt ist, dass es bei dem Betroffenen in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme zu einem Verlust der Kontrolle des Alkoholkonsums gekommen ist.

Ein Klient ist aufgrund seiner aktenkundigen Vorgeschichte nicht in der Lage, ein kontrolliertes Trinken hinreichend zuverlässig umzusetzen. Hinweise darauf können sein: mehr als zwei Fahrerlaubnisentziehungen wegen Alkoholfahrten, Wiederauffälligkeit nach einer Kursmaßnahme bzw. einer positiven MPU).

Kriterien für eine angemessene Problembewältigung

Für eine positive MPU müssen einige Kriterien erfüllt sein. Der Alkoholverzicht von mindestens sechs Monaten – in der Regel jedoch 12 Monaten, muss nachgewiesen werden. Es besteht Einsicht in die Bedingungen, die den Missbrauch verursacht und aufrecht erhalten haben, sowie eine Motivation zu einem lebenslangen Verzicht auf Alkohol.
Neue, positive Erfahrungen ohne Alkohol können aufgezeigt werden – das soziale Umfeld stellt kein Risiko für einen Rückfall dar.

Hypothese A4

Beim Klienten besteht keine unkontrollierte Koppelung von Alkoholkonsum mit dem Führer eine Fahrzeugs (mehr).

Trennung zwischen Trinken und Fahren

  • bei sozial üblichem Alkoholkonsum werden die Gefahren einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss unterschätzt
  • Es werden in der Regel keine hohen Blutalkoholkonzentrationen nachgewiesen
  • Probleme mit Regeln bzw. deren Umsetzung

Kriterien für eine angemessene Problembewältigung

gefasste Vorsätze für ein künftiges Trink-Fahrverhalten sind konkret und nachvollziehbar
Wirkung und Risiken des Konsums sind bekannt und werden sichgergestellt
vorausschauende Organisation von Trinkanlässen stellt eine eine Trennung von Alkoholkonsum und Fahren auch bei nicht vorhergesehenen Umständen sicher

Verkehrsauffälligkeit mit dem Fahrrad

Es gibt Anordnungen zu einer MPU, obwohl man nicht unbedingt mit dem Auto erwischt wurde. Dazu gehört bspw. das Fahrrad. Hierbei wird bei der Begutachtung auch bewertet, ob ein Risiko besteht, dass der Betroffene bei solch hohen Alkoholmengen auch der Gefahr ausgesetzt ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Hypothese A7

Die festgestellten Defizite des Klienten sind durch einen Kurs zur Wiedererteilung der Fahreignung nach § 70 FeV für alkoholauffällige Kraftfahrer genügen beeinflussbar.

Kriterien für die Kursteilnahme nach §70 FeV

Erhält der Klient keine positive und auch keine negative MPU, so wird eine Kursteilnahme nach § 70 FeV empfohlen. Der Kurs wird jenen Klienten auferlegt, bei denen noch Zweifel an ihrem zukünftigen Handeln im Straßenverkehr bestehen. Im Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer erarbeiten Betroffene daher in einer kleinen Gruppe Ihre persönlichen Hintergründe und Motive für den Alkoholkonsum. Hieraus sollen positive Handlungsalternativen und nachhaltige Strategien entwickelt werden, um zukünftig Fahrten unter Alkoholeinfluss zu vermeiden. Das problematische Verhalten des Klienten wird durch diese Maßnahme angesprochen und soll positiv beeinflusst werden. Ziele sind also u.a.:

  • Die Ursachen zum Verkehrsverstoß erörtern
  • Verhaltensstrategien im Straßenverkehr ausarbeiten und mögliche Rückfallgefahren verinnerlichen
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern.

Die Kursdauer beträgt insgesamt 14 Stunden, verteilt auf vier Sitzungen zu je dreieinhalb Stunden. In Deutschland können die Kosten, je nach Region und Anbieter, variieren. Generell kostet eine Nachschulung etwa 400 Euro.

Die richtige Einordnung in die richtige Hypothese ist Experstensache. Sie bedarf einer detaillierten Analyse Ihres Falls und kann erst im Verlauf der Beratung erfolgen. Die Beratungsstelle für Kraftfahreignung Köln gehört zur den renommiertesten MPU-Beratungsstellen in Deutschland. Wir wissen, welche Kriterien erfüllt werden müssen und mit welchen Methoden Sie die MPU erfolgreich bestehen.

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