Häufig gestellte Fragen 

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Häufig gestellte Fragen rund um das Thema MPU

Hier beantworten wir einige Fragen, sie uns unsere Klienten häufig stellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es sich hierbei nur um kurze (nicht auf den Einzelfall erörterte) Antworten geht.

Nein. Eine Beratung ist keine Pflicht. Sie empfiehlt sich aber, um die Bestehenswahrscheinlichkeit zu erhöhen.

Mit einer guten Vorbereitung haben Sie nicht nur die Möglichkeit alles aufzuarbeiten, was zur MPU geführt hat, sondern Sie haben einen Nachweis für die Begutachtungsstelle. Jeder Gutachter schätzt eine Vorbereitung genau aus diesem Grund und ist eher geneigt, ein positives Gutachten auszustellen.

NEIN. Wenn Sie ein negatives Gutachten erhalten haben, sollten Sie sich schnell mit einer Beratungsstelle in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wenn Sie das Gutachten abgeben, kann es Ihnen bei der erneuten MPU schaden.

Kommt auf den Fall an. Sind Sie mehrmals unter Alkoholeinfluss erwischt worden und der Promillewert war hoch – dann definitiv. Hier kann man aber nicht pauschal antworten. Jeder Fall muss gesondert betrachtet werden. Es geht darum, zu unterscheiden, ob es sich um eine  Alkoholabhängigkeit oder eine fortgeschrittene Alkoholproblematik handelt.

JA, wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Wir können dies mit Ihnen vorab klären.

MPU Gebühren (seit 01.08.2018) [TÜV]

MPU-Anlass
Gebühr* inkl. 19% MWSt.
Bemerkung
Alkohol
592,62 €
inkl. Blutabnahme
Punkte oder Straftaten
536,69 €
Drogen
749,70 €
inkl. Urinkontrolle
Alkohol und Punkte/Straftaten
860,97 €
inkl. Blutabnahme
Alkohol und Drogen
967,47 €
inkl. Urinkontrolle
Drogen und Punkte/Straftaten
1.018,05 €
inkl. Urinkontrolle
Punkte und Straftaten
805,04 €

Lässt sich der Betroffene im Straßenverkehr fünf Jahre lang nichts zu Schulden kommen, beginnt im sechsten Jahr eine MPU-Verjährungsfrist, die 10 Jahre dauert. Nach Ablauf dieser Frist kann der Führerschein neu beantragt werden.

Gem. § 29 Absatz 8 StVG dürfen Taten nach Ablauf der Tilgungsfrist (§ 29 Absatz 1 StVG) aus dem Verkehrszentralregister nicht mehr zu Nachteil des Betroffenen verwendet werden. Da diese maximale Tilgungsfrist 10 Jahre beträgt, sind die Taten regelmäßig bei Anordnung zur MPU nach 10 Jahren nicht mehr verwertbar. Ausschlaggebend ist jedoch der Beginn der Tilgungsfrist.

Daher kann die Frist insgesamt auch 15 Jahre betragen, wenn der Fristbeginn sich nach § 29 Absatz 5 StVG richtet:

Kommt auf die Droge an und welche Hypothese bei Ihnen zutrifft.

Min. 6 Monate bzw. 12 Monate

z.B. bei unserem Partner:

Labor Dr. Wisplinghoff
Horbeller Str. 18 – 20
50858 Köln

www.wisplinghoff.de

Die Vorteile eines kostenlosen Erstgesprächs

Garantie

Ihr MPU Gutachten ist trotz der Vorbereitung bei uns negativ ausgefallen? Dann beraten wir Sie weiterhin auf Ihre MPU vor. Garantiert!

Denn auch in diesen seltenen Fällen sind wir davon überzeugt, dass Sie bei uns in den besten Händen sind.

Wir gehen konzentriert auf die Punkte ein, die zur negativen Beurteilung geführt haben und motivieren Sie nachhaltig für einen erfolgreichen zweiten Anlauf. Wir beraten Sie so lange, bis Sie Ihre Fahrerlaubnis zurück haben – ohne zusätzlichen Aufpreis. Garantiert.

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