Sperrfrist 

google logoMPU VorbereitungMPU Vorbereitung
5.0 Basierend auf 102 Nutzerbewertungen

Sperrfrist & Verkürzung

In der Regel verhängt das Gericht nach Entzug der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten, in denen kein Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins gestellt werden darf. Abhängig vom Strafmaß kann die Sperrfrist auch länger verhängt werden. Die Sperrfrist dauert mindestens 3 Monate. Ist innerhalb der vergangenen 3 Jahre bereits eine Sperrfrist verhängt worden, verlängert sie sich auf ein Jahr.

Dem Probanden soll während der Sperrfrist die Gelegenheit gegeben werden, Einsichten über die persönlichen Auffälligkeiten zu erlangen und mit positiv veränderter Einstellung zu einem verantwortungsvollen Teilnehmer im Straßenverkehr zu werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Sperrfrist verkürzt werden. Hierzu zählt der Nachweis über geeignete Maßnahmen, die das Gericht davon überzeugen, dass bereits eine positive Verhaltensänderung eingetreten ist.

Wenn neue Tatsachen vorliegen, die eine andere Beurteilung ermöglichen, kann nach § 69a Abs. 7 StGB die Sperrfrist verkürzt werden. Hierzu kann zählen:

  • Teilnahme an Aufbauseminaren
  • Nachweis einer Verkehrstherapie
  • Eintritt in eine Selbsthilfegruppe
  • MPU Beratung/positives MPU-Gutachten
  • ein risikobewussteres Verhalten des Antragstellers

Wie auch Sie einen erfolgversprechenden Weg für eine Sperrfristverkürzung einschlagen können, klären wir gemeinsam bereits schon in einem ausführlichen und unverbindlichen Erstberatungsgespräch. Mit einer Sperrfristverkürzung gelangen Sie schneller wieder in den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und nach sorgfältiger Begutachtung Ihrer persönlichen Sachlage können wir Ihnen zuverlässig Auskunft darüber geben, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für eine Sperrfristverkürzung erfüllen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Fahreignungsregister (FAER)

Im Fahreignungsregister werden Informationen über die Fahrauffälligkeiten der Verkehrsteilnehmer gespeichert und die vergebenen Punkte für die jeweilige Zuwiderhandlung festgehalten. Auskunft über den Punktestand erhält der Betroffene selbst und berechtigte Stellen wie Gericht, Polizei, Staatsanwaltschaft und Bußgeldbehörden.

Seit dem 1. Mai 2014 werden Altpunkte in ein neues Punktesystem umgerechnet. Wenn Sie vorsorglich Ihren aktuellen Punktestand in Flensburg erfahren wollen, finden Sie unter www.kba.de weitere Informationen.

Punktestand erfragen

Sie können Ihren Punktestand im Fahrerlaubnisregister kostenlos erfragen. Das geht innerhalb weniger Tage auf postalischem Weg. Wir stellen Ihnen hier einen Download-link zur Verfügung, der Sie zu einem Formular führt, das Sie ausfüllen und ausdrucken können. Diesem Schreiben fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) hinzu und senden es an die angegebene Adresse. (ADAC Formular Punkteauskunft) http://www.adac.de/_mmm/pdf/Muster-Punkteanfrage-Verkehrszentralregister_36905.pdf

Fahreignungsseminar (FES)

Auch vorsorglich möglich: Punkteabbau in Flensburg

Wenn Ihr Punktesaldo bis zu fünf Punkten beträgt, können Sie mit Ihrer Teilnahme an einem Fahreignungsseminar freiwillig Ihre Punkte um einen Punkt verringern. Das Fahreignungsseminar ist in zwei Bereiche aufgeteilt, die im zeitlichen Abstand voneinander absolviert werden:

  1. der verkehrspädagogische Teil (2 x 90 Minuten)
  2. der verkehrspsychologische Teil (2 x 75 Minuten)

Fundierte Kenntnisse bzgl. der Straßenverkehrsordnung werden Ihnen im ersten Teil der Maßnahme vermittelt, und Sie werden angehalten eine sachliche Betrachtung des eigenen Fahrverhaltens durchzuführen.

Im zweiten Teil werden psychologische Lösungsansätze entwickelt und Ihre Einstellung zum Führen eines Kraftfahrzeugs wird überprüft. In der Zeit zwischen den beiden verkehrspsychologischen Modulen erhalten Sie als Aufgabenstellung eine Hausaufgabe, in der Sie Ihr Fahrverhalten kritisch überprüfen können. Abschließend werden Strategien zur Verbesserung des eigenen Fahrverhaltens verfestigt und Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung am Fahreignungsseminar zur Vorlage bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt.

Einmal in fünf Jahren können Sie diese „Mini-MPU“ freiwillig durchführen und Ihren bestehenden Punktestand um maximal einen Punkt verringern. Die einmaligen Kosten für ein Fahreignungsseminar liegen bei etwa 460,00 Euro.

Schreiben Sie uns einfach über Whatsapp

Sie wollen uns etwas fragen oder sich beraten lassen?

0221 272 58 970

Rufen Sie uns gleich an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

0174 6000 640

Schreiben Sie oder schicken Sie uns direkt Ihre Unterlagen über WhatsApp!

Wir rufen Sie zurück

Sagen Sie uns, wann wir Sie anrufen sollen – kleine Fragen beantworten wir bereits telefonisch